Die geschlossene Gesellschaft zum rauchen

Nachdem nun das Gesetz in Kraft getreten ist und man in Gaststätten usw. nicht mehr rauchen darf, sind wir vom BlubberBLOG.de der Meinung, dass man sich dennoch ein wenig auflehnen darf. Damit die Gäste nicht jammern müssen, haben wir für euch eine kleine Hilfe vorbereitet. 🙂

Zum Thema: Das Nichtrauchergesetz tritt in Kraft. In Gaststätten, Bars, Kneipen, Diskos, Bier- und Festzelten darf keine Zigarette mehr brennen – außer auf dem Oktoberfest 2010. Eigentlich. Die Wiesn-Wirte verzichten auf ihre Sonderbehandlung. Dafür können Gäste von privaten Feiern in Gaststätten – etwa von Hochzeiten – doch wieder qualmen, ganz legal. Im Fall einer „geschlossenen Gesellschaft“ greift das Verbot nämlich nicht. Das ist der Stand der Dinge.

Was ist eine geschlossene Gesellschaft: Zu einer geschlossenen Gesellschaft braucht man weder zwingender Weise Gästelisten noch eine behördliche Genehmigung. Das Ordnungsamt hat zu geschlossenen Gesellschaften ebensowenig Zutritt wie das Gesundheitsamt oder vergleichbare Institutionen. Eine Ausnahme bildet hier die Polizei; doch selbst diese muss berechtigten Grund zum Einlaß haben, also entweder die Verhinderung eines stattfindendenen Verbrechens (illegales Rauchen stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar) oder aufgrund einer richterlichen Anordnung (Durchsuchungsbefehl). Bei einer Hausdurchsuchung hat der betreffende die Möglichkeit, zu erfragen, weshalb diese stattfinden soll. Außerdem darf er vorher den Durchsuchungsbefehl lesen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Eine Durchsuchung kann u. a. auch dadurch abgewendet werden, daß man den gesuchten Gegenstand herausgibt.

Hier bekommen Sie ein Formluar, mit dem Sie eine geschlossene Gesellschaft ankündigen/anzeigen können vollkommen kostenlos. Ändern Sie es auf ihre Bedürfnisse ab, drucken Sie es aus und hängen Sie es an ihre Türe.

Das Muster: KLICK
Die Vorlage: KLICK
Die Vorlage als Word-Dokument: KLICK

Bitte auf dem Formular immer das aktuelle Datum eintragen, ein Motto und den Gastgeber, sowie die geladenen „Gäste“. Sollte ein Gast dazu kommen, wird das Formular einfach neu ausgedruckt und gegen das alte an der Tür ausgetauscht. So einfach ist das! 🙂 Wir wünsche allen Wirten viel Spaß und eine Menge Gäste!

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