Wie lange muss man Steuerunterlagen aufbewahren

Private Personen, Firmen, Kleinunternehmer usw. fragen sich manchmal… „Wie lange muss ich igentlich meine Unterlagen aufbewahren?“ Dieses Rätsel der Bürokratie ist eigentlich recht einfach gestrickt. Was zu beachten ist, ist die Tatsache, dass es bei den Aufbewahrungsfristen die zwischen 6 und 10 Jahren liegen noch die Startzeit gibt. Viele Personen entsorgen Unterlagen, die eigentlich noch aufbewahrt werden sollten. Wenn Sie z.B. den Abschluss für das Jahr 2000 entsorgen möchten, dürfen Sie nicht vergessen, dass die Aufbewahrungsfrist erst am 01.01.2002 beginnt. Das Beste ist es also, wenn Sie an die Aufbewahrungsfristen einfach noch 2 Jahre dran hängen und schon sind Sie auf der sicheren Seite. Folgende Liste kann Ihnen dabei helfen.

6 Jahre müssen aufbewahrt werden:

Bankbürgschaften
Bestellungen
Betriebsprüfungsberichte
Briefe
Buchungsbelege
Einfuhrunterlagen
Exportunterlagen
Fahrtkostenerstattungsbelege
Finanzberichte
Gebäude- und Grundstücksunterlagen
Gehaltskonten
Handelsregisterauszüge
Investitionszulagenanträge
Kassenzettel

10 Jahre müssen aufbewahrt werden:

Ausgangsrechnungen
Außendienstabrechnungen
Bankbelege
Bewertungsunterlagen
Bewirtungsbelege
Buchungsanweisungen
Buchungsbelege
Datenflusspläne für die EDV-Buchführung
EDV-Journal
Eingangsrechnungen
Einheitswertbescheide
Eröffnungsbilanz
Fahrtenbücher
Fehlerprotokolle bei EDV-Buchführung
Gehaltslisten
Geschäftsberichte
Gewinn- und Verlustrechnung
Grundbuchauszüge
Gutschriften
Handelsbilanz
Handelsbücher
Hauptbuch
Hauptbuchkonten
Hilfsbücher
Inventar
Inventarunterlagen
Jahresabschlüsse
Jahresabschlusserläuterungen
Jahresabschlusslisten
Jahresbilanz
Journale
Kassenberichte
Kassenbücher.- und blätter
Kontenpläne
Kontoauszüge