Falsch! Der Begriff stammt vom italienischen Wort ?bandito? und bedeutet so viel wie ?geaechtet?. Ein Bandit ist also ein Ausgestossener, ein Geaechteter und nicht notwendigerweise das Mitglied einer Bande. Als geaechtet galt frueher eine Person, welche die absoluten Grundsaetze des Gesetzes gebrochen hatte, etwa durch das Missachten einer Ladung vor Gericht oder auch durch Flucht. Geaechtet zu werden bedeutete den buergerlichen Tod: Der Geaechtete wurde aus dem gesellschaftlichen Verkehr ausgeschlossen. Niemand durfte ihm Essen geben oder Zuflucht gewaehren. Wer einen Geaechteten traf, hatte das Recht, ihn zu toeten. Wer heute einen Banditen trifft, ruft mit Vorteil die Polizei.
Quelle: www.heute-online.ch
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