Section Control – Blitzeranlage hoch3

In Oesterreich gibt es auf einigen Strecken seit noch nicht so langer Zeit so genannte „SectionControl“.

Quelle: radarfalle.de:
Ende Juni 2003 wird im Kaisermuehlentunnel (Wien) probeweise eine neue videounterstuetzte Messanlage -eine sogenannte „Section Control“- gegen Temposuender eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Streckenradar, das im Unterschied zu herkoemmlichen Radaranlagen nicht Geschwindigkeitsspitzen erfasst, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit einer bestimmten Strecke ermittelt. Damit koennen auch Raser, die kurz vor einer Radaranlage auf die Bremse steigen, und anschlie?end wieder Gas geben, erfasst werden. Der Echtbetrieb ist fuer Herbst vorgesehen. „Auch der Abstand kann damit gemessen werden.“

Das Prinzip: Die Kennzeichen aller in den Kaisermuehlentunnel einfahrenden Fahrzeuge werden fotografiert. Liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit ueber der vorgeschriebenen Hoechstgeschwindigkeit, wird man zur Kasse gebeten. Beim Kaisermuehlentunnel auf der Donauufer Autobahn (A 22) betraegt die Hoechstgeschwindigkeit fuer Pkw – wie auf allen Stadtautobahnen – 80 km/h.

Weitere Section Controls sollen auf der Sued-Autobahn (A 2) im Baustellenbereich bei Guntramsdorf und auf der La?nitzhoehe zum Einsatz kommen. Die rechtlichen Grundlagen fuer den Einsatz von Section Control-Anlagen in Oesterreich wurde mit der 21. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG), die Ende Mai 2002 in Kraft getreten ist, geschaffen.

21. KFG-Novelle:
„Werden zur Feststellung einer Ueberschreitung einer ziffernmae?ig festgesetzten Hoechstgeschwindigkeit automatische Geschwindigkeitsmesssysteme verwendet, mit denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer bestimmten Wegstrecke gemessen werden kann, gilt die Messstrecke als Ort der Begehung der Uebertretung. Wurden dabei auf der Messstrecke im Messzeitraum mehrere Geschwindigkeitsuebertretungen begangen, so gelten diese als eine Uebertretung. Erstreckt sich die Messstrecke auf den Sprengel mehrerer Behoerden, so ist die Behoerde zustaendig, in deren Sprengel das Ende der Messstrecke faellt.*

Erst vor wenigen Wochen wurden diese Section Control-Anlagen als nicht rechtens angesehen! Alle die bisher Strafen dadurch zahlen sollen, muessen dies gar nicht. Es wird kein Strafverfahren folgen, da dies auf einer Gesetzesluecke ruht. Die, die jedoch schon bezahlt haben, werden in die Roehre guggen – sie erhalten kein Geld zurueck.