Kunden, die ueber einen Versandhandel etwas bestellen, muessen bei einer Ruecksendung das Porto nicht bezahlen, wenn sie dabei von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Laut OLG Karlsruhe (AZ 15 U 226/06) kann der Kunde somit Versandkostenfrei die Ware zurueck senden.
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