Mit der Petition soll erreicht werden, dass ?12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dahingehend geaendert wird, dass schriftliche Abmahnverfahren nicht mehr ohne mindestens vierwoechige schriftliche Vorankuendigung erlaubt sind. KLICK.
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Siehe auch hier -> http://www.shortnews.de/start.cfm?id=679762